Informationen für Au-pairs

Was Sie beachten sollten, wenn Sie als Au-pair nach Deutschland kommen.

Versicherungspflicht

In Deutschland ist die Gastfamilie verpflichtet, eine Au-pair-Versicherung für Sie abzuschließen. Sie brauchen sich nicht selbst um eine Versicherung zu kümmern. Bitten Sie Ihre Gastfamilie um eine Kopie der Versicherungsbestätigung, damit Sie wissen, wo Sie versichert sind und was versichert ist. Eine Au-pair-Versicherung besteht üblicherweise aus Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Abschiebekostenversicherung.

Vor dem Au-pair-Aufenthalt

Viele Botschaften verlangen für ein Visum die Vorlage einer Versicherungsbestätigung. Wenn Sie sich selbst um Ihr Visum kümmern, bitten Sie Ihre Gastfamilie um eine Kopie der Versicherungsbestätigung. Unsere Versicherung wird von Botschaften und Konsulaten anerkannt. Achten Sie darauf, dass die Versicherung schon am Tag der Ausreise aus Ihrem Heimatland beginnt, dann sind Sie mit AU-PAIR-PLUS schon während der Anreise versichert.

Während des Au-pair-Aufenthaltes

Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zum Arzt müssen, unterstützen wir Sie gerne. Sie können bei uns anrufen und wir erklären, worauf Sie beim Arztbesuch achten sollten. Natürlich können Sie alles auch unter "Verhalten im Schadensfall" nachlesen oder Sie nehmen sich die Übersicht Ablauf im Schadensfall zur Hand. AU-PAIR-PLUS gilt auch bei Urlauben bis zu 6 Wochen, weltweit und auch in Ihrem Heimatland.

Nach dem Au-pair-Aufenthalt

Sie sollten Ihre Versicherungsbestätigung aufheben, weil Behörden in Deutschland und in manchen Heimatländern einen Versicherungsnachweis für die Zeit im Ausland fordern. Falls Sie nach Ihrem Au-pair Aufenthalt studienvorbereitende Sprachkurse besuchen oder ein Praktikum absolvieren, empfehlen wir Ihnen die EDUCARE24 als Versicherung.

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Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

T +49 2247 9194-984

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Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr



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