Sie können Ihren ausländischen Gast bei AU-PAIR-PLUS unter folgenden Voraussetzungen versichern:
Geltungsbereich ist das Gebiet der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt. Für einen nachweisbar maximal 6-wöchigen Aufenthalt besteht weltweiter Versicherungsschutz.
1. Schnell und direkt über's Internet
Hier können Sie die AU-PAIR-PLUS Versicherung einfach
online abschließen und erhalten sofort Ihre Versicherungsbestätigung.
2. Über Ihre Au-pair-Agentur
Ihre Au-pair-Agentur teilt uns die Versicherungsdaten mit. Sie erhalten dann von uns eine vorläufige Versicherungsbestätigung.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie folgende Unterlagen:
Die Versicherung beginnt ab dem Tag der Einreise, bei einer Umvermittlung ab dem Tag des Gastfamilienwechsels. Der Versicherungsschutz beginnt zum selben Datum. Wird die Versicherung nach Einreise oder Gastfamilienwechsel abgeschlossen, beginnt die Versicherung rückwirkend mit dem Tag der Einreise oder des Wechsels, der Versicherungsschutz jedoch am Tag nach Eingang des Antrages in unserem Büro (00.00 Uhr). Erfolgt die Einreise auf dem direkten Wege, besteht Versicherungsschutz auch in allen Ländern, über die die Einreise in den Geltungsbereich erfolgt. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Hinreisen, die nicht länger als 2 Tage dauern.
Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet zum selben Datum, spätestens mit Beendigung des Aufenthaltes im Geltungsbereich. Erfolgt die Rückreise während der Versicherungsdauer und auf direktem Wege, besteht in den Ländern, über die die Rückreise ins Heimatland erfolgt, ebenfalls Versicherungsschutz. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Rückreisen, die nicht länger als 2 Tage dauern.
Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr