Leistungsausschlüsse klipp und klar
In der Krankenversicherung besteht keine Leistungspflicht für:
- Krankheiten oder Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war.
- Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten.
- Für Behandlungen wegen bereits bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehender TBC- und Tumorerkrankungen und für Behandlungen wegen HIV-Infektionen(AIDS) und chronischer Nierenerkrankungen.
- Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose.
- Gebisssanierungen, umfangreiche Zahnsanierungen und die Behandlung von unterversorgten oder tief frakturierten Zähnen.
- Prophylaktische Zahnbehandlung einschließlich der Entfernung von Zahnbelägen.
- Zahnersatz einschließlich Kronen, Inlays und Onlays, mit Ausnahme der hier genannten Leistungen.
- Kieferorthopädie
- Hilfsmittel (z.B. Brillen, Einlagen, Bandagen, Bruch- bänder), mit Ausnahme der hier genannten Leistungen.
- Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen, wenn die Schwangerschaft schon bei Beginn des Versicherungsschutzes bestanden hat.
- Kosten, die durch die Behandlung eines Neugeborenen entstehen.
- Vorsorgeuntersuchungen (Check-ups) und Kontrolluntersuchungen.
- Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung.
- Behandlungen wegen Akne und Haarausfall sowie für Maßnahmen zur Muttermal- und Warzenentfernung.
- Untersuchung und Behandlung wegen Fehlsichtigkeit inklusive Sehstärkenbestimmung.
- Aufwendungen für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung.
- Kosmetische Behandlungen.
- Behandlungen wegen einer HIV-Infektion.
- Bescheinigungen und Gutachten.
- Behandlung durch Gasteltern. Sachkosten werden erstattet.
- Kosten einer Doppelbehandlung aufgrund der gleichen Erkrankung.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


