Sonderfälle des Au-pair Alltags
Manchmal läuft nicht alles so, wie eigentlich geplant. Das gilt auch, wenn man ein Au-pair aus dem Ausland bekommt. Damit Sie sich in diesen Situationen besser orientieren können, haben wir hier einige Sonderfälle beschrieben, die zwar nicht die Regel sind, aber trotzdem häufig vorkommen. Alle weiteren Fragen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Der Aufenthalt des Au-pairs wird verlängert
Au-pair Aufenthalte sind in der Regel auf ein Jahr beschränkt. Deswegen beträgt die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung zunächst ein Jahr. Verlängert sich der Aufenthalt im Gastland über die beantragte Dauer hinaus, so kann die Versicherung verlängert werden. Bitte beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf der bestehenden Versicherung. Die Verlängerung kann telefonisch über unsere Servicenummer 02247 9194 -984 beantragt werden. Alternativ dazu können Sie uns auch einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail senden.
Bei einer Verlängerung besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, die nach der Beantragung zur Verlängerung neu eingetreten sind. Ferner besteht bei einer Verlängerung keine Leistungspflicht für bestehende und bekannte Krankheiten, Beschwerden sowie bestehende Schwangerschaften und deren Folgen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Umvermittlung.
Das Au-pair kommt in eine andere Gastfamilie
Wenn das Au-pair in eine andere Gastfamilie weitervermittelt wird, kann die neue Gastfamilie einen Anschlussvertrag für die Au-pair Versicherung abschließen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall das Datum des Gastfamilienwechsels sowie Name und Anschrift der neuen Gastfamilie mit. Wir heben den bestehenden Vertrag auf (siehe „Das Au-pair reist vorzeitig ab“).
Das Au-pair reist vorzeitig ab
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reist das Au-pair vorzeitig ab, teilen Sie uns dies bitte sofort mit. Ein Anruf genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Monatsbeiträge. Das Lastschriftverfahren wird gestoppt, und eventuelle Überzahlungen bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.
Kommt es zu einem Au-pair- oder Gastfamilienwechsel, rechnen wir auch taggenau ab. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum und müssen keinen vollen Monat bezahlen. Die Rückerstattung erfolgt ab einem Rückzahlungsbetrag von 10 €. Für die Rückerstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Bitte teilen Sie uns eine vorzeitige Beendigung immer so schnell wie möglich mit, damit nicht unnötig weitere Beiträge von Ihrem Konto abgebucht werden.
Das Au-pair macht Urlaub
Geltungsbereich ist das Gebiet der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einschließlich der Schweiz. Für Auslandsreisen des Au-pair besteht außerdem bis zu sechs Wochen weltweiter Versicherungsschutz.
Nicht eingelöste Lastschriftten
Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Aus diesem Grund berechnen wir für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 15 €.


