Was tun bei Zahnschmerzen?
Bitte informieren Sie den behandelnden Zahnarzt vor Behandlungsbeginn über den Versicherungsumfang, indem Sie ihm unser Ärzte-Info-Ticket für Zahnärzte vorlegen.
Notfallbehandlung ist versichert
Bei Zahnschmerzen wird Ihr Au-pair in der Regel sofort vom Zahnarzt behandelt. Ziel ist es dabei, den Schmerz zu stillen und den Zahn zu versorgen. Versichert ist – wie bei jeder Reisekrankenversicherung – die Beseitigung akuter, neu entstandener Schmerzen (Notfallbehandlung).
Medizinischer Nachholbedarf ist ausgeschlossen
Sinn und Zweck der Versicherung ist es, das Au-pair vor unvorhersehbaren Ereignissen und Schmerzen zu schützen. Gebisssanierungen, umfangreiche Zahnsanierungen und die Behandlung von unterversorgten oder tief frakturierten Zähnen sind deshalb nicht versichert.
Ein Heil- und Kostenplan gibt Ihnen Sicherheit
Bei umfangreichem Behandlungsbedarf reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan bei uns ein. Weitere Informationen zu Heil- und Kostenplänen bekommen Sie hier.


