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Was tun bei Zahnschmerzen?

Bitte informieren Sie den behandelnden Zahnarzt vor Behandlungsbeginn über den Versicherungsumfang, indem Sie ihm unser Ärzte-Info-Ticket für Zahnärzte vorlegen.

 

Notfallbehandlung ist versichert

Bei Zahnschmerzen wird Ihr Au-pair in der Regel sofort vom Zahnarzt behandelt. Ziel ist es dabei, den Schmerz zu stillen und den Zahn zu versorgen. Versichert ist – wie bei jeder Reisekrankenversicherung – die Beseitigung akuter, neu entstandener Schmerzen (Notfallbehandlung).

 

Medizinischer Nachholbedarf ist ausgeschlossen

Sinn und Zweck der Versicherung ist es, das Au-pair vor unvorhersehbaren Ereignissen und Schmerzen zu schützen. Gebisssanierungen, umfangreiche Zahnsanierungen und die Behandlung von unterversorgten oder tief frakturierten Zähnen sind deshalb nicht versichert.

 

Ein Heil- und Kostenplan gibt Ihnen Sicherheit

Bei umfangreichem Behandlungsbedarf reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan bei uns ein. Weitere Informationen zu Heil- und Kostenplänen bekommen Sie hier.

 

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